6. Schlussfolgerungen

Selbstverwaltungsmarktwirtschaft und Wirtschaftsdemokratie
für die Zukunft durch Steuergerechtigkeit
 

Selbstverwaltung und Selbstbestimmung ist eigentlich immer die beste Lösung für alle Probleme. Es gibt wohl nirgendwo überzeugte Anhänger von Fremdherrschaft. So wie in der Vergangenheit die Sklavenhalter in ihrer Macht nichts unrechtes erkennen konnten, war es auch bei den Monarchen. Da sie ihre Macht von der vermeintlichen Gnade Gottes erhielten, war für sie die Selbstherrschaft und Selbstbestimmung der Menschen schon erreicht. Sie hielten ihre Privilegien für so angemessen und gerechtfertigt wie die Menschen heute Börsengewinne oder Lottogewinne für erstrebenswert halten.
Aber gerade die Geldwirtschaft hat in den moderneren Gesellschaften zu einem Umbruch geführt. Der Besitz von Grund und Boden wurde im 18. Jahrhundert immer mehr käuflich und nicht mehr überwiegend durch Erbschaft und Heiraten verteilt. Für die Siedler in Nordamerika gab es damals keine andere Möglichkeit als durch self-government ihre politischen und kommunalen Angelegenheiten selbst zu regeln. Die Macht und die leitenden Ämter wurden durch Wahlen vergeben. Diese aufgeklärten Ideen der organisierten Selbstverwaltung wurden später schrittweise auch in anderen Staaten verwirklicht.
So kritisch die Amerikaner dem Feudaladel gegenüber standen, so unkritisch bewundern sie den Geldadel. Der Leistungsanreiz, der von den Share-Holdern ausgeht, ist so geheimnisvoll, dass man ihn eigentlich nur einer übermenschlichen Ordnung zuschreiben kann. Die Verteidiger dieser Ordnung bezeichnen sich oftmals als Liberale und meinen, dass der Staat mit seinen Gesetzen die wirtschaftliche Entfaltung nur hemmen kann. Dies geht bei den Erzliberalen (www.der-markt.com) sogar soweit, dass sie die Steuererhebung an sich als Diebstahl bezeichnen. Die gemäßigteren Vertreter propagieren die Selbstverwaltung der Rechtsanwälte oder die Selbstverwaltung des Gesundheitswesens oder die Selbstverwaltung im Bildungswesen, wenn es um die Verteidigung von Standesinteressen geht. Die Sozialleistungen sollten nach dieser extremen Weltanschauung auf Spendenbasis von selbstverwalteten Stiftungen aufgebracht werden
Immerhin werden im gesamten politischen Spektrum die derzeitigen Steuergesetze und die Sozialgesetze in Frage gestellt. Insbesondere der Sinn der Unternehmensbesteuerung ist unter Fachleuten umstritten gewesen seit es sie gibt. Steuern die den Staat mehr kosten als sie ihm einbringen, wie zeitweise bei der veranlagten Einkommensteuer, machen den Juristen und Wirtschaftsprüfern viel Arbeit und die Kritik von Erzliberalen und Sozialisten verständlich.
Von manchen Vordenkern unter den Steuertheoretikern wird deshalb ein rein konsumorientiertes Steuersystem vorgeschlagen. Nur das was die Eigentümer für sich persönlich verbrauchen, dürfte nach deren Meinung besteuert werden. Wenn das Kapital jedoch nur zur Kapitalakkumulation genutzt wird, wären das im ökonomischen Sinne Investitionen und die kommen angeblich den Besitzlosen zu gute, weil dadurch Arbeitsplätze geschaffen werden. Zum Glück scheitern diese moderneren Theorien an ihrer Durchführbarkeit.
Aber soweit die Unternehmenssteuern noch nicht ganz abgeschafft sind, ist im juristischen Sinne immer noch nur eine juristische Person Steuerschuldner und nicht viele natürliche Personen. Bei deren Kalkulation ist es natürlich wichtig, ob bei der Bilanzerstellung ein Gewinn oder ein Verlust ermittelt wird. Nicht wichtig ist zur großen Freude der Aktionäre, wer wieviel Anteilsrechte am Gewinn hat. Die Anteilseigner wissen, dass auch wenn die Sachwerte in der Firma schon mehrmals abgeschrieben wurden, sie immer noch die Eigentümer sind. Aus juristischer Sicht können sie das Kapital beziehungsweise eine juristische Person für sich arbeiten lassen. Das kapitalistische Privateigentum verjüngt oder regeneriert sich anscheinend selbst und belohnt die Besitzer mit einer Dividende. Dadurch hat jeder den Leistungsanreiz Anteilseigner an einer juristischen Person zu werden, was das klare Indiz von einem Rechtsstaat mit Chancengleichheit ist.

Progression bei einem integrierten Steuertransfersystem

In der oberen Grafik sehen Sie wie die Einkommensteuer beziehungsweise die Transferleistungen sich bei einem konstanten Grenzsteuersatz (beispielsweise 0,5) und bei einem progressiven Grenzsteuersatz in Relation zum Einkommen verhalten würden. Da ein solches Konzept jedoch nicht geeignet ist um die Ursachen der Arbeitslosigkeit zu beseitigen und die Frage der Steuerbemessungsgrundlage noch nicht geklärt ist, befinden sich die Befürworter in den einzelnen Parteien in der Minderheit. Das Konzept ist deshalb in der herkömmlichen Literatur nur Bestandteil einer Zukunftsvision, wie beispielsweise der Wunsch nach Wirtschaftsdemokratie.
Falls Sie mit diesen Antworten nicht zufrieden sind, und Erkenntnisse über eine Wirtschaftsweise gewinnen möchten, bei der die Mitbeteiligung und Mitbestimmung weniger eine Frage der Moral, sondern mehr eine Frage der finanziellen Wirtschaftlichkeit ist, können Sie die Zugangsdaten zum Skript in Form einer PDF-Datei per E-Mail beantragen.

Unter 7. Literarische Quellen sind Monografien interessanter Autoren aufgeführt

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